Hundeführerschein

Hundeführerschein

Am 01. Juli 2013 wurde nun auch die zweite Phase der Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) umgesetzt. Die Neufassung beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, dass jede Person, die in Niedersachsen einen Hund hält, zukünftig sachkundig sein muss. Hundehalter müssen den Sachkundenachweis ab dem 1. Juli 2013 erbringen. Personen, die nachweislich innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, gelten als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht ablegen. Als Nachweis kann z.B. der Beleg über die Bezahlung der Hundesteuer dienen. Ebenso als sachkundig gelten bestimmte Personenkreise wie Tierärzte, Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben, Diensthundeführer und Behindertenbegleithundeführer.

Da es unterschiedliche Sachkundenachweise gibt, haben wir uns für die Sachkundeprüfung und den D.O.Q.-Test 2.0 Hundeführerschein entschieden, mit dem Sie auch die Leinenbefreiung beantragen können. Die erforderliche Sachkundeprüfung nach NHundG werden von Personen und Stellen abgenommen, die eine Fachbehörde anerkannt hat. Wir sind, nach bestandener Prüfung der „Niedersächsischen Hundetrainerzertifizierung“, von den zuständigen Behörden anerkannt worden, die theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) ab zu nehmen.

Weitere wichtige Bestandteile des Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG):

  1. Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung
    (Mindestversicherungssumme bei Personenschäden 500.000 €,
    bei Sachschäden 250.000 €).
  2. Pflicht zur Kennzeichnung (Chippflicht) der Hunde ab einem Alter von sechs Monaten, um die Identifizierung sicherzustellen.
  3. seinen Hund bei der Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN) registrieren lassen, online unter www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter 0441 / 39010400